ErP-Richtlinie

 

 

 
 

Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG

 

Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG dient der Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die  umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Energy-related Products, ErP). Sie ersetzt die Richtlinie 2005/32/EG vom 6. Juli 2005, die auch Energy-using Products (EuP) Directive genannt wurde.

 

Durch diese Richtlinien wurden zahlreiche energieverbrauchsrelevante Produkte untersucht und Mindestanforderungen festgelegt.
Zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG wurden mehre EU Verordnungen veröffentlicht.

 

  • EU-Verordnung Nr 640/2009 vom 22.Juli 2009 und 4/2014 vom 6. Januar über die  Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Elektromotoren. Ab Januar 2015 müssen Elektromotoren mit einer Nennleistung von 7,5 bis 375 kW einen Premium-Wirkungsgrad (Effizienzniveau IE3) aufweisen und IE2-Motoren müssen mit einer Drehzahlregelung ausgestattet sein. Ab dem 1.1.2017 wird die Leistungsgrenze von 7,5 KW auf 0,75KW erniedrigt. Dann müssen auch die bisher ausgenommenen Motoren einen Premium-Wirkungsgrad (Effizienzniveau IE3) aufweisen.
  • EU-Verordnung Nr. 547/2012 vom 25.Juni 2012 über Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Kreiselpumpen zum Pumpen von sauberem Wasser.

 

Was ist das Ziel der Verordnung 547?

 

In der Europäischen Union kommen Wasserpumpen in großer Zahl auf den Markt und weisen damit einen ökologisch bedeutenden Energie- verbrauch auf. Die EU will durch geeignete Maßnahmen den Energie- verbrauch und damit den CO2-Ausstoß begrenzen. Mit der Umsetzung der Richtlinie werden so Wasserpumpen mit schlechten Wirkungsgraden aus dem Handel eliminiert.

Welche Pumpen sind bei ALLWEILER betroffen?

 

Folgende Wasserpumpenbaureihen fallen unter die EU-Verordnung Nr. 547/2012:

 

NT, NS           (Wasserpumpe mit axialem Eintritt, eigene Lagerung; ESOB)

NB                  (Wasserpumpe mit axialem Eintritt, Blockausführung; ESCC)

NI, NISM        (Wasserpumpe mit axialem Eintritt, Inlineausführung; ESCCi)

LV                  (mehrstufige vertikale Wasserpumpe; MS-V)

 

Ausnahmen hiervon sind Pumpenbaugrößen, die eine Wellenleistung von 150 kW übersteigen und Pumpen, die einen Nennförderstrom von kleiner 6 m3/h aufweisen (Artikel 2, Abs. 2)

Ab wann ist die Verordnung Nr. 547/2012 bindend?

 

· Erste Stufe ab 01.01.2013

· Zweite Stufe ab 01.01.2015

Welche Anforderungen werden an die Wasserkreiselpumpen gestellt?

 

Ab den o.g. Einführungszeitpunkten müssen die Pumpen bei vollem Laufraddurchmesser Mindestwirkungsgrade im Bestpunkt (BEP), im Teillastbereich und im Überlastbereich erfüllen. Zur einfachen Kennzeichnung und Vergleichbarkeit der hydraulischen Pumpenwirkungsgrade wurde die dimensionslose Größe „Mindesteffizienzindex“, kurz MEI, eingeführt. Er bezieht sich auf  Betriebspunkte im besten Wirkungsgrad (BEP), in Teillast (Förderstrom 75% von BEP) und in Überlast (Förderstrom 110% von BEP) und gilt für den vollen Laufraddurchmesser.

 

Die Pumpen müssen zum 01.01.2015 einen MEI ≥ 0,40 aufweisen.

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