Die neuen Auflagen zum Umweltschutz z..B. gemäß EU Richtlinie 2005/33/EC zielen darauf ab, den Schwefelgehalt in Schiffskraftstoffen zu reduzieren.
Ab dem 1. Januar 2020 wird der Grenzwert für Schwefel in Heizöl, das an Bord von Schiffen verwendet wird, die außerhalb ausgewiesener Emissionskontrollgebiete verkehren, auf 0,50% m/m (Masse pro Masse) gesenkt.
Durch die daraus resultierenden geänderten Betriebsbedingungen können die Einsatzgrenzen von Pumpen überschritten werden, was die Betriebssicherheit negativ beeinflussen kann.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kraftstoffpumpen auf Tauglichkeit für die geänderten Betriebsbedingungen zu überprüfen!
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