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Infos zum allgemeinen Recht

 

Ab 01. Juli 2003 besteht Anwendungspflicht der neuen Richtlinie.

Danach dürfen in explosionsgefährdeter Umgebung keine Maschinen mehr betrieben werden, die nicht die Anforderungen von RL 94/9/EG erfüllen.

 

Beim Betrieb eines Pumpenaggregates in einer explosionsgefährdeten Umgebung musste nach altem Recht bisher nur der E-Motor der gültigen Ex-Schutzrichtlinie  76/117/ EWG entsprechen. Nach neuem Recht muss jetzt auch der mechanische Teil einer Anlage, wie z. B. die Pumpe, gemäß Richtlinie 94/9/EG ausgeführt sein. Dies wird von ALLWEILER durch eine Konformitätserklärung  bestätigt.

 

Wichtiger Hinweis:

Vor Erscheinen der Richtlinie wurden unsere Pumpen bereits in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt. Daher gilt es, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Altgeräte nicht „nachzertifiziert" werden müssen. Die Richtlinie gilt nur für neu in Verkehr gebrachte Geräte und dies streng genommen erst ab 1. Juli 2003.

Weil die Richtlinie das Inverkehrbringen, aber auch die Inbetriebnahme erfasst, wendet sie sich in erster Linie an die Hersteller und Importeure von Geräten und Schutzsystemen. In zweiter Linie sind aber auch Anlagenbetreiber betroffen, da diese die Geräte einsetzen und für deren ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich sind.